Als Betreiber sind Sie verpflichtet, die Sicherheit Ihrer kraftbetätigten Tore zu gewährleisten. Wir übernehmen die Prüfung für Sie – für Sektionaltore, Rolltore, Schnelllauftore, Schiebetore und Schranken in Waiblingen, im Rems-Murr-Kreis und in der Region Stuttgart. Und wir erinnern Sie rechtzeitig an den nächsten Termin.
Prüftermin anfragen · Anrufen: +49 176 568 42 606
★ 4,9 von 5 – 87 Google-Bewertungen · Mitglied der Handwerkskammer Stuttgart · Offizieller Teckentrup-Partner

Was das Gesetz verlangt – kurz und klar
- Pflicht: Kraftbetätigte Türen und Tore müssen vor der ersten Inbetriebnahme und danach mindestens einmal jährlich geprüft werden.
- Grundlage: Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.7 „Türen und Tore“ (zuletzt geändert 2022), dazu Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung.
- Wer prüfen darf: nur ein Sachkundiger – also eine Person mit einschlägiger Ausbildung, Erfahrung und aktuellen Kenntnissen der Vorschriften.
- Nachweis: Das Ergebnis muss dokumentiert und aufbewahrt werden.
- Verantwortung: Sie liegt beim Arbeitgeber bzw. Betreiber. Fehlt der Nachweis nach einem Unfall, drohen Haftung, Bußgelder und Probleme mit dem Versicherungsschutz.
Was wir prüfen
| Bereich | Prüfpunkte |
|---|---|
| Sicherheitseinrichtungen | Not-Aus, Lichtschranken, Schließkantensicherung, Klemmschutz |
| Schließkräfte | Messung mit Messgerät – die Kräfte werden nachgewiesen, nicht geschätzt |
| Mechanik | Torblatt, Laufrollen, Schienen, Scharniere, Federn, Seile, Befestigungen |
| Antrieb & Elektrik | Motor, Steuerung, Notentriegelung, Befehlsgeräte |
| Allgemeine Stabilität | Zustand und sicherer Betrieb der gesamten Anlage |

Was Sie von uns bekommen
- Prüfung durch qualifizierte, erfahrene Mitarbeiter nach den aktuellen Vorgaben der ASR A1.7
- Standardisierte Prüf-Checklisten, damit kein Detail übersehen wird
- Vollständiges, rechtssicheres Prüfbuch
- Prüfplakette am Tor – für jeden sichtbar
- Mängelbeseitigung aus einer Hand: Defekte oder unzulässige Bauteile tauschen wir gegen passende Ersatzteile
Prüfung + Wartung in einem Termin
Die UVV-Prüfung ist eine Momentaufnahme der Sicherheit. Die Wartung sorgt dafür, dass Ihr Tor lange und zuverlässig läuft: Verschleißteile werden geprüft, gereinigt, geschmiert und eingestellt. Bei uns können Sie beides in einem einzigen Termin bündeln – das spart Zeit und Kosten.
Der Wartungsvertrag: nie wieder Fristen verpassen
- Überwachung der Wartungstermine: Wir behalten Ihre Prüffristen im Blick und erinnern Sie rechtzeitig.
- Zeitnahe Terminvergabe: flexible Planung, damit Ausfallzeiten gering bleiben.
- Ein Ansprechpartner: Prüfung, Wartung und Reparatur aus einer Hand.
„Bei uns waren die Federn der Garage ausgeleiert. Schnelle Überprüfung → Erstellung des Angebots → schnelle und saubere Durchführung der Reparatur. Direkt noch einen Wartungsvertrag abgeschlossen.“
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„Klasse Beratung und Fehlersuche an unseren bestehenden Toren. Super Arbeit zu absolut fairen Preisen.“
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So läuft es ab
- Anfrage: Nennen Sie uns Anzahl und Art Ihrer Tore und den Standort.
- Termin: zeitnah und abgestimmt auf Ihren Betrieb.
- Prüfung: Sicherheitseinrichtungen, Schließkraftmessung, Mechanik, Antrieb, Elektrik.
- Dokumentation: Prüfbuch-Eintrag und Prüfplakette.
- Mängel: Defekte oder unzulässige Bauteile tauschen wir gegen passende Ersatzteile aus.
- Erinnerung: Wir melden uns rechtzeitig vor der nächsten Prüfung.
Häufige Fragen zur UVV-Prüfung
Wie oft müssen Tore geprüft werden?
Kraftbetätigte Tore vor der ersten Inbetriebnahme und danach mindestens einmal jährlich. Bei sehr intensiver Nutzung oder rauer Umgebung kann ein kürzeres Intervall nötig sein.
Wer darf die Prüfung durchführen?
Ein Sachkundiger mit passender Ausbildung und Erfahrung. Unsere Mitarbeiter prüfen nach den aktuellen Vorgaben der ASR A1.7.
Was ist der Unterschied zwischen UVV-Prüfung und Wartung?
Die Prüfung stellt fest, ob das Tor sicher ist, und dokumentiert das. Die Wartung hält es in gutem Zustand. Bei uns geht beides in einem Termin.
Gilt die Pflicht auch für meine private Garage?
Die ASR A1.7 gilt für Arbeitsstätten. Für private Garagen gibt es keine Prüfpflicht nach ASR, sie dient aber als technischer Maßstab. Wir empfehlen privat eine Wartung etwa einmal im Jahr.
Prüfen Sie auch Tore, die nicht von Ihnen eingebaut wurden?
Ja. Wir arbeiten an allen Tor-Typen und Herstellern.
Können Sie Mängel gleich beheben?
Ja. Werden bei der Prüfung Mängel festgestellt, tauschen wir defekte oder unzulässige Bauteile gegen passende Ersatzteile aus.
Was kostet die Prüfung?
Das hängt von Anzahl und Art Ihrer Tore ab. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose und unverbindliche Beratung.
Prüffrist läuft ab? Wir übernehmen das.
+49 176 568 42 606 · +49 155 660 57 000 · Info@adltortechnik.de · Kontaktformular (bitte Anzahl Tore, Tor-Typen, Standort und Wunschtermin angeben)
Weitere Informationen: Wartung · Reparaturen · Ratgeber: Torprüfung nach ASR A1.7 · Schnelllauftore · Schranken