Die Sicherheit in Ihrem Unternehmen ist nicht nur eine moralische Verpflichtung, sondern auch eine streng geregelte rechtliche Notwendigkeit. Besonders kraftbetätigte Tore und Türen stellen ein potenzielles Risiko dar, wenn ihre Funktion und Sicherheit nicht regelmäßig überprüft werden. Als Facility Manager, Geschäftsführer oder Verantwortlicher für Arbeitssicherheit tragen Sie die direkte Verantwortung dafür, dass diese Anlagen jederzeit den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Ignorieren Sie diese Pflicht, riskieren Sie nicht nur schwerwiegende Unfälle mit Personenschaden, sondern auch hohe Bußgelder, den Verlust des Versicherungsschutzes und empfindliche Haftungsstrafen. Die UVV-Prüfung gemäß ASR A1.7 ist daher kein optionaler Service, sondern ein essenzieller Baustein für den Schutz Ihrer Mitarbeiter und die Absicherung Ihres Betriebs. Lassen Sie uns gemeinsam beleuchten, wie Sie diese Aufgaben sicher, effizient und gesetzeskonform meistern können.

Inhaltsverzeichnis
Was genau ist die UVV-Prüfung und warum ist sie Pflicht?
Die Abkürzung UVV steht für „Unfallverhütungsvorschriften“. Diese Vorschriften sind ein zentraler Bestandteil des deutschen Arbeitsschutzrechts und sollen Unfälle am Arbeitsplatz verhindern. Für kraftbetätigte Tore und Türen, also alle Anlagen, die maschinell bewegt werden (z.B. Schnelllauftore, Rolltore, Sektionaltore, Schiebetore und Schranken), konkretisiert die ASR A1.7 (Technische Regeln für Arbeitsstätten – Türen und Tore) die genauen Anforderungen an deren sicheren Betrieb und regelmäßige Prüfung.
Diese Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass von den Toren und Türen keine Gefährdung ausgeht. Im Wesentlichen ist die UVV-Prüfung ein detaillierter Sicherheits-Check, der von speziell geschulten und autorisierten Fachkräften, sogenannten „Sachkundigen“, durchgeführt wird. Sie überprüfen dabei unter anderem die Sicherheitsfunktionen (z.B. Not-Aus, Lichtschranken, Klemmschutz), die mechanischen Komponenten, die Elektrik und die allgemeine Stabilität der Anlage. Nur durch diese regelmäßige und fachgerechte Prüfung kann gewährleistet werden, dass Ihre Tore und Türen den hohen Sicherheitsstandards entsprechen und im Falle eines Notfalls zuverlässig funktionieren.
Wie oft müssen kraftbetätigte Tore geprüft werden? Klare Fristen nach ASR A1.7
Die ASR A1.7 gibt hier eine klare und unmissverständliche Antwort: Kraftbetätigte Tore und Türen müssen mindestens einmal jährlich einer sicherheitstechnischen Prüfung unterzogen werden. Diese Frist ist das absolute Minimum. In bestimmten Fällen, wie bei sehr intensiver Nutzung, extremen Umgebungsbedingungen (z.B. in feuchten, staubigen oder korrosiven Umgebungen) oder bei Anlagen mit erhöhter Gefährdung, kann es notwendig sein, die Prüffristen zu verkürzen. Eine individuelle Gefährdungsbeurteilung durch einen Sachkundigen kann hier Klarheit schaffen.
Wichtig ist auch, wer diese Prüfungen durchführen darf: Es sind ausschließlich „befähigte Personen“ zugelassen. Dies sind Personen, die durch ihre Ausbildung, ihre Kenntnisse und ihre praktische Erfahrung in der Lage sind, den sicheren Zustand von kraftbetätigten Toren zu beurteilen und die Prüfungen fachgerecht durchzuführen. ADL Tortechnik verfügt über diese qualifizierten und erfahrenen Mitarbeiter, die Ihre Tore und Türen gemäß den aktuellen Vorschriften prüfen können.

Der kritische Unterschied: UVV-Prüfung vs. Wartung
Oftmals werden die Begriffe UVV-Prüfung und Wartung synonym verwendet oder verwechselt – dabei handelt es sich um zwei unterschiedliche, aber gleichermaßen wichtige Dienstleistungen.
Die UVV-Prüfung ist, wie bereits beschrieben, eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsinspektion. Ihr Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit der sicherheitsrelevanten Bauteile zu überprüfen und zu dokumentieren, dass das Tor zum Zeitpunkt der Prüfung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Nach erfolgreicher Prüfung wird dies mit einer offiziellen Prüfplakette und einem detaillierten Prüfbuch bestätigt. Es ist eine Momentaufnahme der Sicherheit.
Die Wartung hingegen zielt darauf ab, die Lebensdauer, Zuverlässigkeit und den reibungslosen Betrieb Ihrer Tore und Türen langfristig zu gewährleisten. Hierbei werden Verschleißteile inspiziert, gereinigt, geschmiert und gegebenenfalls eingestellt oder ausgetauscht. Eine regelmäßige Wartung beugt teuren Ausfällen vor, minimiert den Verschleiß und optimiert die Leistungsfähigkeit Ihrer Anlagen.
Der goldene Tipp: Um Ihre Zeit und Kosten zu optimieren, bietet ADL Tortechnik Ihnen die Möglichkeit, beide Leistungen – die gesetzlich vorgeschriebene UVV-Prüfung und eine umfassende, vorbeugende Wartung – in einem einzigen Termin zu bündeln. So stellen Sie nicht nur die gesetzeskonforme Sicherheit Ihrer Tore sicher, sondern investieren gleichzeitig in deren Langlebigkeit und Betriebssicherheit. Ein Wartungsvertrag mit ADL Tortechnik ist die effizienteste Lösung für Ihre Betriebs- und Rechtssicherheit.
Ihr Spezialist für Torprüfung im Rems-Murr-Kreis: ADL Tortechnik
Wenn es um die Sicherheit und Zuverlässigkeit Ihrer Tore im Raum Waiblingen und dem gesamten Rems-Murr-Kreis geht, ist ADL Tortechnik Ihr kompetenter und vertrauenswürdiger Partner. Wir wissen um die spezifischen Anforderungen und lokalen Gegebenheiten in Baden-Württemberg und sind darauf spezialisiert, Unternehmen wie Ihres umfassend zu betreuen.
Als erfahrener Fachbetrieb mit Sitz in der Salierstr. 22, 71334 Waiblingen, garantieren wir Ihnen eine UVV-Prüfung, die höchsten Standards entspricht. Unsere befähigten Personen arbeiten stets nach aktuellen Normen und Richtlinien der ASR A1.7. Wir nutzen standardisierte Prüf-Checklisten, um kein Detail zu übersehen, und erstellen Ihnen ein vollständiges und rechtssicheres Prüfbuch. Nach erfolgreicher Prüfung bringen wir die offizielle Prüfplakette an Ihrem Tor an, die für jedermann sichtbar die Einhaltung der Prüffristen dokumentiert.
Wir verstehen, dass jedes Unternehmen individuelle Anforderungen hat. Deshalb bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die nicht nur gesetzeskonform und sicher, sondern auch kosteneffizient sind. Vertrauen Sie auf ADL Tortechnik – Ihr Spezialist für Torprüfung und Wartung in Ihrer Region.

Fazit
Die UVV-Prüfung Ihrer kraftbetätigten Tore und Türen ist eine unverzichtbare Aufgabe, die Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen sollten. Sie schützt Ihre Mitarbeiter, bewahrt Sie vor rechtlichen Konsequenzen und sichert den reibungslosen Betriebsablauf. Lassen Sie die Prüffrist Ihrer Tore nicht verstreichen – handeln Sie jetzt!
ADL Tortechnik ist nicht nur Ihr Prüfdienstleister, sondern Ihr zuverlässiger Partner für die dauerhafte Sicherheit und Funktionalität Ihrer Toranlagen. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose und unverbindliche Beratung zu Ihren individuellen Anforderungen und erfahren Sie, wie wir Sie mit einem maßgeschneiderten Wartungsvertrag entlasten können.
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